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Wohngebäudeversicherung

Die finanziellen Folgen aus Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden können für einen Hauseigentümer zu einer Existenzfrage werden. Die Wohngebäudeversicherung sichert dieses Risiko ab.

Wer ein Wohngebäude besitzt sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Wer seine Immobilie finanziert oder beliehen hat, wird durch die finanzierende Bank ohnehin dazu verpflichtet. In manchen Regionen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung abgeschlossen.

Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden durch Feuer und kann zusätzlich auf Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser, Glas und Elementargefahren ausgeweitet werden. Im Schadensfall ersetzt diese Versicherung auch die entgangene Miete bei vermieteten Objekten und die Kosten für eine Ersatzwohnung bei Schäden am selbstbewohnten Wohneigentum.

Eine Wohngebäudeversicherung gilt für das Gebäude und alle dazugehörigen und auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude und Garagen. Darin enthalten sind auch alle Einbauten, die fest in das Gebäude integriert sind und alle Gegenstände, die der Wohnlichkeit und der Unterhaltung des Gebäudes dienen. Das können Werkzeuge, Alarmanlagen, Brennvorräte, Markisen, Antennen oder Blumenkästen sein. Die einzelnen Gebäude und Einbauten werden im Versicherungsschein genau bezeichnet.
Was Sie unbedingt beachten sollten:

  • Wichtigstes Kriterium: der Preis. Der Schutz für ein und dasselbe Haus kann beim teuersten Anbieter das Fünffache kosten. Aber auch die Leistungen unterscheiden sich erheblich.
  • Eine Feuerversicherung ist wichtig, da ein Feuer schnell einen Totalschaden verursachen kann. Sie können aber auch Leitungswasser- und Sturmschäden abdecken. Einzelne Komponenten können in beliebiger Kombination abgeschlossen werden.
  • Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten können im Schadensfall enorme Kosten verursachen. Achten Sie darauf dass sie mitversichert sind.
  • Bei der Versicherungssumme wird meist der gleitende Neuwert angesetzt, dem eine komplizierte Berechnung zugrunde liegt. Damit befindet sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes immer auf dem aktuellen Stand und wird jährlich angepasst.
  • Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie richtet sich nach bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen. Massiv gebaute Häuser mit Hartdach sind billiger als Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz (vor allem mit Reet-Dach). Die Einteilung der Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.
  • Erkundigen Sie sich nach gesonderten Neubautarifen. Fast alle Versicherer bieten solche an. Der Beitrag liegt meist um 10 bis 25 Prozent unter dem Normalpreis.


ACHTUNG: Alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, sind grundsätzlich nicht versichert. Beispiel: Sie verreisen und stellen den Haupthahn der Wasserversorgung nicht ab, es kommt zu einem Rohrbruch, dann sind Sie nicht versichert. Schäden, die vor Fertigstellung oder während eines Umbaus des Gebäudes entstehen, sind grundsätzlich nicht mitversichert. Ebenso wie alle Gegenstände im Gebäude, die vom Mieter eingebracht wurden. Sie werden durch die Hausratversicherung des Mieters abgedeckt.


Die finanziellen Folgen aus Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden können für einen Hauseigentümer zu einer Existenzfrage werden. Rufen Sie noch heute an und vereinbaren einen Beratungstermin.

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